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Juristische Beiträge > Coronavirus

Aktualisierung Merkblatt zur Kurzarbeit: Eine Hilfe für Betriebe

10.01.2022

Wie bereits mit unserem Beitrag vom 9. Dezember 2021 kommuniziert, hat das Bundesgericht mit Urteil vom 17. November 2021 (BGer 8C_272/2021) das Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 26. Februar 2021 bestätigt. Bei der Berechnung von Kurzarbeitsentschädigung ist somit auch bei Mitarbeitern im Monatslohn der Ferien- und Feiertagsanspruch zu berücksichtigen.

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Kommunikation des SECO ist ärgerlich

28.11.2021

Wer auf unserer Homepage die publizierten Beiträge verfolgt weiss, dass wir auf einen Bundesgerichtsentscheid warten, der die Frage klären soll, ob bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auch die Ferien- und Feiertagsentschädigungen dazu gerechnet werden oder nicht.
Das Kantonsgericht Luzern hat gut begründet festgestellt, dass die Praxis des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) keine gesetzliche Grundlage hat und dass auch auf Ferien- und Feiertage Kurzarbeitsgeld geschuldet ist.

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Bundesgerichtsurteil schafft Klarheit bei Kurzarbeitsentschädigung

09.12.2021

Heute wurde uns das langersehnte Urteil in Sachen Kurzarbeitsentschädigung (BGer 8C_272/2021, Luzerner Zeitung, SRF) zugestellt. Das Bundesgericht bestätigt das medial bereits stark diskutierte Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 26. Februar 2021 (vgl. auch Beiträge vom 11.03.2021 und 17.03.2021). Folglich müssen die kantonalen Arbeitslosenkassen ihre bisherige Praxis – die auf den Weisungen des SECO beruht – zur Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung nun anpassen.

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Wohnungskauf mit Pensionskassengeld und Vermietung – geht das?

30.07.2021

Wer beim Kauf einer Wohnung Geld aus seiner Pensionskasse einsetzt, muss die Wohnung anschliessend selber nutzen. Ein neues Urteil des Bundesgerichts klärt, wann eine Vermietung später dennoch zulässig ist.

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Anpassung des Erbrechtes wird ab 2023 wirksam

27.05.2021

Das Parlament hat Ende des letzten Jahres eine Anpassung des Erbrechtes beschlossen. Der Bundesrat hat jetzt entschieden, diese Änderungen ab 2023 in Kraft zu setzen. Die grösste Neuerung erfolgt bei den Pflichtteilen.

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Merkblatt zur Kurzarbeit: Eine Hilfe für Betriebe

12.04.2021

Die Rechtslage bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung bleibt unklar: Das Urteil des Kantonsgerichtes Luzern, nach welchem die Arbeitslosenkassen auch im sogenannten Summarverfahren Kurzarbeitsentschädigung auf Ferien- und Feiertageentschädigungen zu bezahlen haben, wird gemäss Ankündigungen der Verwaltung ans Bundesgericht weitergezogen.

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Schwebezustand bei Kurzarbeitsentschädigungen führt zu Einspracheflut

17.03.2021

Das Urteil des Kantonsgerichts Luzern, welches auf eine Beschwerde eines unserer Klienten hin ergangen ist, ist noch nicht rechtskräftig. Weil das SECO zusammen mit der kantonalen Arbeitslosenkasse innert der 30-tägigen Frist prüft, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird, haben wir einen unglücklichen Schwebezustand, den auch das Regionaljournal thematisiert: Alle Betriebe, welche sich die Chance auf höhere Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten wollen, müssen erstens die Anträge ergänzen, zweitens allenfalls bei einer abweichenden Abrechnung innert 90 Tagen eine Verfügung verlangen und dann innert 30 Tagen Einsprache erheben und je nachdem drittens Beschwerde führen.

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Urteil: Kurzarbeitsentschädigung muss neu berechnet werden

11.03.2021

Die Arbeitslosenkassen in verschiedenen Kantonen berechneten die Kurzarbeitsentschädigungen für Angestellte im Gastgewerbe immer ohne Ferien- und Feiertagsansprüche. Im Ergebnis hätte dies dazu geführt, dass bspw. nach 12 Monaten gänzlicher Kurzarbeit der Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeitern noch 5 Wochen Ferien und 6 Feiertage zu 100% gewähren müsste. Das Kantonsgericht Luzern hat nun eine erste von mehreren Beschwerden unserer Kanzlei gutgeheissen. In den Medien ist dies bereits aufgenommen worden: Zentralplus oder Luzerner Zeitung vom 10. März 2021 .

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Selbständigerwerbend – welche Unterstützung gibt es noch?

04.11.2020

Der Bundesrat hat seit dem 20. März 2020 eine Reihe von Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Einerseits schuf er die Möglichkeit, dass sowohl mitarbeitende Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner wie auch die angestellten Geschäftsinhaber und Geschäftsinhaberinnen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) haben. Zum anderen hat er für die Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, welche aufgrund der Bekämpfungsmassnahmen ein „Arbeitsverbot“ erhalten haben, die Möglichkeit geschaffen, dass sie Taggelder beziehen können. Diese Hilfen sind am 16. September 2020 ausgelaufen und nur teilweise ersetzt worden.

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Mietreduktion wegen Corona ist in der Schwebe

Im Zuge der Pandemie beschloss der Bundesrat im Fühjahr eine Reihe von Massnahmen, welche auch die Mietverhältnisse betrafen. So durfte bspw. aufgrund eines Rückstandes mit der Miete nicht wie üblich ausserordentlich gekündigt werden. Inzwischen ist aber die entsprechende COVID-19-Verordnung Miete und Pacht nicht mehr gültig. Es gelten wieder die üblichen mietrechtlichen Regelungen.

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