3. November 2020: Beitrag wurde auf die aktuelle rechtliche Situation angepasst
weiterlesen…Update vom 29. Oktober 2020: Der Beitrag ist weiterhin aktuell.
Gerade in der Tourismusbranche werden häufig auf die Saison befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Bedingt durch den faktischen Lockdown wussten viele Hotels und Restaurants im Voraus nicht, ob sie im Sommer wieder genügend Gäste und damit Arbeit haben. Viele geplante Stellenantritte standen deshalb in der Luft. Diese Situation betrifft aber nicht etwa bloss die Tourismusbranche oder war auf den Sommer befristet, vielmehr ist sie auch noch heute an der Tagesordnung. Betriebe in den verschiedensten Branchen hatten bzw. haben hohe finanzielle Einbussen und versuchen daher ihre Ausgaben auf ein Minimum zu reduzieren. Da das Personal üblicherweise ein grosser Kostenpunkt darstellt, wird auch an dieser Stelle gekürzt. Da es am einfachsten ist Mitarbeiter zu kündigen, die ihre Tätigkeit noch nicht einmal aufgenommen haben, finden sich viele Mitarbeiter mit einem Stellenantritt in der Zukunft in solch einer Situation wieder.
Update vom 29. Oktober 2020: Der Beitrag ist weiterhin aktuell.
Die Corona-Krise trifft alle in irgendeiner Form. Als Anwaltskanzlei mit vielen Mandaten im Familienrecht sind oder waren wir auch mit der Frage konfrontiert, welche Auswirkungen das „social distancing“ auf die Ausübung des Eltern-Kind-Kontaktes hat, wenn die Eltern nicht mehr zusammenleben.
Update vom 29. Oktober 2020: Der Artikel ist weiterhin aktuell.
Das Covid-19 Virus macht auch vor der Justiz nicht halt. So führen die Schutzmassnahmen in der Arbeit der Justizbehörden zu weitreichenden Umstellungen und gravierenden Einschränkungen in Untersuchungs- und Entscheidungsverfahren.
4. November 2020: Beitrag wurde auf die aktuelle rechtliche Situation angepasst
Die Schweiz kennt schon lange das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung (Art. 31 ff. im Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG)). Mit diesem Instrument soll den Arbeitgebern bei vorübergehenden wirtschaftlichen Problemen die Möglichkeit gegeben werden, die Mitarbeitenden nur reduziert zu beschäftigen oder ihnen gänzlich frei zu geben, um Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden.
weiterlesen…Update vom 29. Oktober 2020: Der Beitrag ist weiterhin aktuell.
Ein Betrieb, der wegen Corona nicht mehr arbeiten kann, hat im Umgang mit den Mitarbeitenden grundsätzlich folgende Optionen:
Update vom 25. Januar 2022
Es gilt der Grundsatz, dass ohne Arbeit kein Lohn bezahlt wird, ausser das Gesetz sieht eine Ausnahme ausdrücklich vor. Das ist in folgenden Fällen der Fall:
In der Ausgabe der Bienenzeitung vom September 2019 wurden
datenschutzrechtliche Ausführungen zur Überwachung von
Bienenständen gemacht. Nun spielt der Datenschutz auch in die Vereinsarbeit hinein. So können sich beim Umgang mit der
Mitgliederdatei bzw. deren Weitergabe heikle rechtliche Fragen stellen.
Gewerbler müssen entscheidungsfreudig sein. Haben sie mit ihren Mitarbeitern ein Problem, dann wollen sie dieses rasch gelöst haben. Aus der Praxis wissen wir, dass gravierende Probleme manchmal etwas vorschnell mit einer fristlosen Kündigung «gelöst» werden.
weiterlesen…Kürzlich diskutierte eine Runde Imker, ob man Honig noch vermarkten darf, wenn man realisiert, dass die Bienen Kirschensaft eingetragen haben. Entdeckt hat ein Imker den Eintrag, weil der frische Wabenbau rosa war. Logisch schauten alle in der Runde den Juristen mit fragenden Augen an. Ein ähnlicher Vorfall wird auch in einem Leserbrief in dieser Ausgabe der Bienen-Zeitung geschildert. Die Spontanantwort war: Nein, geht wohl nicht. Aber um sicher zu sein, sollte man den richtigen Gesetzestext konsultieren.
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