Mit grosser Freude dürfen unsere frühere Rechtspraktikantin Flavia Setz wieder zu unserem Team zählen. Kürzlich hat sie die Anwaltsprüfung bestanden hat und wird uns nun als frischgebackene, kompetente und engagierte Rechtsanwältin unterstützt.
weiterlesen…Seit August 2026 ergänzt MLaw/LLM Sara Ostovar als Rechtspraktikantin unser Team. Ihr Bachelorstudium hat sie im Jahr 2023 an der Universität Zürich abgeschlossen. Danach entschied sie sich für einen Double-Degree-Masterstudiengang. Diesen schloss sie 2025 an der Universität Maastricht und 2026 an der Universität Zürich erfolgreich ab.
weiterlesen…Das Bundesgericht hat entschieden: Die bedingte Gewinnbeteiligung, wie sie der Kanton Luzern bei Betrieben unter CHF 5 Millionen Jahresumsatz anwendet, ist nicht rechtswidrig. Ebenso darf der Kanton von der steuerlichen Betrachtung abweichen, so dass nachträglich steuerlich akzeptierte gewinnmindernde Buchungen wie beispielsweise Abschreibungen aufgerechnet werden. Auch darf der Kanton bei kleineren Unternehmen einen allfälligen Jahresgewinn 2020 zurückfordern und diese Unternehmen damit strenger behandeln als grössere Unternehmen. Das Urteil des Bundesgerichts bedeutet aber trotzdem nicht, dass nun alle hängigen Einsprachen per se abgewiesen werden dürfen.
weiterlesen…Anfang Juli startete MLaw Ariana Buchmann bei uns als Rechtspraktikantin. Ariana Buchmann hat ihr Bachelor und Master Studium in Rechtswissenschaften an der Universität Luzern absolviert. Nach dem Studium hat sie berufliche Erfahrungen in diversen juristischen Bereichen gesammelt. So hat sie bereits vertiefte Einblicke bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Luzern und dem Arbeitsgericht Luzern erlangen dürfen.
weiterlesen…Beim gelegentlichen Konsultieren der eigenen Portraitaufnahmen mussten einige von uns feststellen, dass die Zeit nicht stehen geblieben ist. Wir haben daher entschieden, uns wieder einmal vor die Kamera zu stellen. Kürzlich konnte Patric Borchert von der abgelichtet.ch GmbH die neuen Aufnahmen erstellen.
weiterlesen…Wir möchten Sie hiermit über die folgenden Veränderungen innerhalb der Schwegler & Partner Anwälte und Notare AG orientieren. Bei Rechtsanwalt und Notar Philipp Vonarburg sowie bei Rechtsanwältin und Notarin Aline Marty kam der Wunsch nach einer persönlichen und beruflichen Veränderung auf. Wir haben daher gemeinsam vereinbart, dass Philipp Vonarburg und Aline Marty per Ende Januar 2026 aus der Schwegler & Partner Anwälte und Notare AG austreten.
weiterlesen…Durch zwei neue Urteile des Bundesgerichts wird unterstrichen, wie wichtig die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgedokumenten ist. Nebst Anordnungen in einem Testament (oder durch Ehevertrag bzw. Erbvertrag) zur Frage, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen passieren soll, gehören auch Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung zu den wichtigen Vorsorgedokumenten. Die Patientenverfügung ist dafür gedacht, das medizinische Vorgehen festzulegen, wenn man sich selber nicht mehr äussern kann (z.B. nach einem Unfall). Zudem ist es möglich, darin eine Person zu bestimmen, welche in diesem Bereich konkrete Entscheidungen treffen darf.
weiterlesen…Seit einigen Tagen ergänzt MLaw Leo Stadelmann als vierter Praktikant unser Team. Sein Studium schloss er an der Universität Luzern ab. Im Sommer 2025 erlangte er erfolgreich seinen Masterabschluss. Bereits während des Studiums arbeitete er als studentischer Mitarbeiter in einer grösseren Luzerner Anwaltskanzlei und konnte wertvolle Erfahrungen sammeln.
weiterlesen…Seit August 2025 ergänzt MLaw Luca Friedli als Praktikant unser Team. Sein Bachelorstudium hat er im Jahr 2022 an der Universität Luzern abgeschlossen. Darauf folgte das Masterstudium. Dieses absolvierte er an den Universitäten Luzern und Neuchâtel. Im Jahr 2024 schloss Luca sodann erfolgreich sein zweisprachiges Masterstudium ab.
weiterlesen…Ein neuer Entscheid des Bundesgerichtes zeigt die rechtlichen Folgen auf, wenn ein Kind mit hohen Schulden im Voraus auf den Erbanspruch gegenüber den Eltern verzichtet. Das Ziel der Familie war dabei, dass die Grosskinder direkt die Erbschaft erhalten. Wäre das Kind ebenfalls Erbe geworden, dann hätten die Gläubiger des Kindes kurzum über eine neue Betreibung die Erbschaft pfänden lassen können. Je nach Höhe der Schulden und des Erbanteils hätte das Kind wenig vom Erbe, ausser dass sich seine Schulden reduzieren.
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