
09.12.2021
Bundesgerichtsurteil schafft Klarheit bei Kurzarbeitsentschädigung
Heute wurde uns das langersehnte Urteil in Sachen Kurzarbeitsentschädigung (BGer 8C_272/2021, Luzerner Zeitung, SRF) zugestellt. Das Bundesgericht bestätigt das medial bereits stark diskutierte Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 26. Februar 2021 (vgl. auch Beiträge vom 11.03.2021 und 17.03.2021). Folglich müssen die kantonalen Arbeitslosenkassen ihre bisherige Praxis – die auf den Weisungen des SECO beruht – zur Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung nun anpassen.
Ferien- und Feiertagsansprüche sind auch bei Angestellten im Monatslohn für die Kurzarbeitsentschädigung mit einzuberechnen. Damit werden die Entschädigungen künftig höher ausfallen und näher an den effektiven Kosten der Betriebe liegen. Offen bleibt, ob die kantonalen Stellen von sich aus sämtliche zu tief ausgefallene Entschädigungen der bisherigen Monate neu berechnen. Bisher hat das SECO – wie bereits hier schon erwähnt – die Betriebe gebeten, keine Anträge mit Berücksichtigung von Ferien- und Feiertagsansprüchen einzureichen.
Wir freuen uns, dass mit diesem Urteil nun Klarheit besteht und in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit für unsere Klienten und weitere Arbeitgeber mit offenen Kurzarbeitsansprüchen diese ungesetzliche Leistungskürzung abgewendet werden konnte.