
10.01.2022
Aktualisierung Merkblatt zur Kurzarbeit: Eine Hilfe für Betriebe
Wie bereits mit unserem Beitrag vom 9. Dezember 2021 kommuniziert, hat das Bundesgericht mit Urteil vom 17. November 2021 (BGer 8C_272/2021) das Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 26. Februar 2021 bestätigt. Bei der Berechnung von Kurzarbeitsentschädigung ist somit auch bei Mitarbeitern im Monatslohn der Ferien- und Feiertagsanspruch zu berücksichtigen.
Aufgrund dessen haben wir das mit Beitrag vom 12. April 2021 zur Verfügung gestellte Merkblatt mitsamt Vorlage aktualisiert.