Die Rechtslage bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung bleibt unklar: Das Urteil des Kantonsgerichtes Luzern, nach welchem die Arbeitslosenkassen auch im sogenannten Summarverfahren Kurzarbeitsentschädigung auf Ferien- und Feiertageentschädigungen zu bezahlen haben, wird gemäss Ankündigungen der Verwaltung ans Bundesgericht weitergezogen.
weiterlesen…Das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts zu den Ferien- und Feiertagsentschädigungen bei Kurzarbeit sorgt erneut für Medienberichterstattung. In der Luzerner Zeitung und den weiteren zur CH Media gehörenden Publikationen sind heute neue Artikel erschienen.
weiterlesen…Das Urteil des Kantonsgerichts Luzern, welches auf eine Beschwerde eines unserer Klienten hin ergangen ist, ist noch nicht rechtskräftig. Weil das SECO zusammen mit der kantonalen Arbeitslosenkasse innert der 30-tägigen Frist prüft, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird, haben wir einen unglücklichen Schwebezustand, den auch das Regionaljournal thematisiert: Alle Betriebe, welche sich die Chance auf höhere Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten wollen, müssen erstens die Anträge ergänzen, zweitens allenfalls bei einer abweichenden Abrechnung innert 90 Tagen eine Verfügung verlangen und dann innert 30 Tagen Einsprache erheben und je nachdem drittens Beschwerde führen.
weiterlesen…Die Arbeitslosenkassen in verschiedenen Kantonen berechneten die Kurzarbeitsentschädigungen für Angestellte im Gastgewerbe immer ohne Ferien- und Feiertagsansprüche. Im Ergebnis hätte dies dazu geführt, dass bspw. nach 12 Monaten gänzlicher Kurzarbeit der Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeitern noch 5 Wochen Ferien und 6 Feiertage zu 100% gewähren müsste. Das Kantonsgericht Luzern hat nun eine erste von mehreren Beschwerden unserer Kanzlei gutgeheissen. In den Medien ist dies bereits aufgenommen worden: Zentralplus oder Luzerner Zeitung vom 10. März 2021 .
Vor bald 20 Jahren, genau im Jahre 2003, hat Daniel Burger sein Anwaltspraktikum in unserer Kanzlei absolviert. Nach seinem zackig erworbenen Anwaltspatent trat er eine Stelle beim Grundbuchamt an und ist diesem bis heute treu geblieben. Kürzlich ist er nun zum Nachfolger von Josef Häfliger als Grundbuchverwalter des Grundbuchamtes Ost gewählt worden.
Wir freuen uns mit Daniel Burger und wünschen ihm viel Erfolg in seiner neuen Tätigkeit.
Wollen wir so weit als möglich der Homeoffice-Pflicht nachkommen, müssen wir untereinander und mit unseren Klientinnen und Klienten auch digital kommunizieren können. Eine Herausforderung für uns Anwälte ist dabei der sichere Austausch. Denn wir müssen dafür sorgen, dass alle dem Anwaltsgeheimnis unterstehenden Daten sicher sind und auf Servern in der Schweiz liegen. Nutzen wir für den Austausch untereinander oder mit Klienten die üblichen Dienste wie Skype, Whatsapp, Slack, etc., so werden die Daten im Regelfalle nicht in der Schweiz „gehostet“.
weiterlesen…Gerne sind wir auch über die Festtage und dann im neuen Jahr wieder für Sie da.
Seit 1998 beschäftigen wir ständig junge Juristinnen und Juristen, welche das sogenannte Anwaltspraktikum bei uns machen.
weiterlesen…Seit gestern haben wir auch eine Facebook-Seite:
https://www.facebook.com/SchweglerundPartner/
Die Idee, auf dieser Plattform gewisse rechtliche Fragen abzuhandeln, hatten wir schon lange. Das Informationsbedürfnis rund um die Auswirkungen der Corona-Krise hat uns veranlasst, nun das Experiment zu starten. So können wir unsere Beiträge auf dieser Seite einer grösseren Zahl Personen aktiv zugänglich machen.
Gewerbler müssen entscheidungsfreudig sein. Haben sie mit ihren Mitarbeitern ein Problem, dann wollen sie dieses rasch gelöst haben. Aus der Praxis wissen wir, dass gravierende Probleme manchmal etwas vorschnell mit einer fristlosen Kündigung «gelöst» werden.
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