Anfangs September 2021 durften wir eine neue Praktikantin in unserem Team begrüssen. MLaw Nicolette Berhard ist in Wetzikon aufgewachsen und hat ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Luzern mit dem Master abgeschlossen. Anschliessend absolvierte sie ein dreimonatiges Praktikum beim Kriminalgericht Luzern.
weiterlesen…Wer beim Kauf einer Wohnung Geld aus seiner Pensionskasse einsetzt, muss die Wohnung anschliessend selber nutzen. Ein neues Urteil des Bundesgerichts klärt, wann eine Vermietung später dennoch zulässig ist.
weiterlesen…Ende Juni kam Noah zur Welt. Er ist der Sohn unserer Rechtsanwältin und Partnerin Beatrix Meinhardt und Elias Vogel. Wir freuen uns sehr mit und für die beiden jungen Eltern und gratulieren herzlich.
Auf dem Lande ist es üblich, dass bei der Geburt eines Kindes ein Bäumchen gestellt wird. Da die junge Familie in Luzern wohnt, haben wir diese Tradition in die Stadt gebracht. Bedingt durch die Örtlichkeiten haben wir eine „Kurzversion“ eines Bäumchens gestellt.
Das Parlament hat Ende des letzten Jahres eine Anpassung des Erbrechtes beschlossen. Der Bundesrat hat jetzt entschieden, diese Änderungen ab 2023 in Kraft zu setzen. Die grösste Neuerung erfolgt bei den Pflichtteilen.
weiterlesen…Vergangene Woche hat Rechtsanwältin Sandra Duss die Notariatsprüfung des Kantons Luzern bestanden. Das ist ein toller Erfolg.
Sandra Duss hat im Jahr 2016 das Anwaltspatent des Kantons Luzern erworben und danach als Gerichtsschreiberin im Kanton Bern Praxiserfahrung gesammelt. Seit Dezember 2019 ist Sandra Duss Teil unseres Teams und arbeitet vorwiegend im Bereich Notariat.
Die Rechtslage bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung bleibt unklar: Das Urteil des Kantonsgerichtes Luzern, nach welchem die Arbeitslosenkassen auch im sogenannten Summarverfahren Kurzarbeitsentschädigung auf Ferien- und Feiertageentschädigungen zu bezahlen haben, wird gemäss Ankündigungen der Verwaltung ans Bundesgericht weitergezogen.
weiterlesen…Das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts zu den Ferien- und Feiertagsentschädigungen bei Kurzarbeit sorgt erneut für Medienberichterstattung. In der Luzerner Zeitung und den weiteren zur CH Media gehörenden Publikationen sind heute neue Artikel erschienen.
weiterlesen…Das Urteil des Kantonsgerichts Luzern, welches auf eine Beschwerde eines unserer Klienten hin ergangen ist, ist noch nicht rechtskräftig. Weil das SECO zusammen mit der kantonalen Arbeitslosenkasse innert der 30-tägigen Frist prüft, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird, haben wir einen unglücklichen Schwebezustand, den auch das Regionaljournal thematisiert: Alle Betriebe, welche sich die Chance auf höhere Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten wollen, müssen erstens die Anträge ergänzen, zweitens allenfalls bei einer abweichenden Abrechnung innert 90 Tagen eine Verfügung verlangen und dann innert 30 Tagen Einsprache erheben und je nachdem drittens Beschwerde führen.
weiterlesen…Die Arbeitslosenkassen in verschiedenen Kantonen berechneten die Kurzarbeitsentschädigungen für Angestellte im Gastgewerbe immer ohne Ferien- und Feiertagsansprüche. Im Ergebnis hätte dies dazu geführt, dass bspw. nach 12 Monaten gänzlicher Kurzarbeit der Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeitern noch 5 Wochen Ferien und 6 Feiertage zu 100% gewähren müsste. Das Kantonsgericht Luzern hat nun eine erste von mehreren Beschwerden unserer Kanzlei gutgeheissen. In den Medien ist dies bereits aufgenommen worden: Zentralplus oder Luzerner Zeitung vom 10. März 2021 .
Vor bald 20 Jahren, genau im Jahre 2003, hat Daniel Burger sein Anwaltspraktikum in unserer Kanzlei absolviert. Nach seinem zackig erworbenen Anwaltspatent trat er eine Stelle beim Grundbuchamt an und ist diesem bis heute treu geblieben. Kürzlich ist er nun zum Nachfolger von Josef Häfliger als Grundbuchverwalter des Grundbuchamtes Ost gewählt worden.
Wir freuen uns mit Daniel Burger und wünschen ihm viel Erfolg in seiner neuen Tätigkeit.