28.11.2021 | Kommunikation des SECO ist ärgerlich
Wer auf unserer Homepage die publizierten Beiträge verfolgt weiss, dass wir auf einen Bundesgerichtsentscheid warten, der die Frage klären soll, ob bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auch die Ferien- und Feiertagsentschädigungen dazu gerechnet werden oder nicht.
Das Kantonsgericht Luzern hat gut begründet festgestellt, dass die Praxis des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) keine gesetzliche Grundlage hat und dass auch auf Ferien- und Feiertage Kurzarbeitsgeld geschuldet ist.