12.04.2021 | Merkblatt zur Kurzarbeit: Eine Hilfe für Betriebe

Die Rechtslage bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung bleibt unklar: Das Urteil des Kantonsgerichtes Luzern, nach welchem die Arbeitslosenkassen auch im sogenannten Summarverfahren Kurzarbeitsentschädigung auf Ferien- und Feiertageentschädigungen zu bezahlen haben, wird gemäss Ankündigungen der Verwaltung ans Bundesgericht weitergezogen.

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